
Vergleichspreise für Villingen-Schwenningen (Baden-Württemberg) – Stand 2026
Was kostet ein Tischler in Villingen-Schwenningen?
Stundensatz in Villingen-Schwenningen: 58 bis 97 Euro. Durchschnitt: 75 Euro. Damit liegt Villingen-Schwenningen 14 % über dem Bundesdurchschnitt.
Auf dieser Seite: Vergleichspreise, ein Kostenrechner für dein Vorhaben, und eine Checkliste, damit du weißt, worauf du bei Angeboten achten musst.
Neutrale Preisdaten – keine Handwerker-Werbung, keine Vermittlung. Wir verdienen nicht daran, dir einen bestimmten Betrieb zu empfehlen.
Kostenrechner: Tischler in Villingen-Schwenningen
Wähle ein Projekt und passe den Umfang an. Die Schätzung basiert auf den üblichen Preisen in Villingen-Schwenningen – als Orientierung, nicht als Angebot.
Kostenrechner Tischler
Tischler-Preise in Villingen-Schwenningen im Detail
Was einzelne Arbeiten in Villingen-Schwenningen typischerweise kosten. Die Spannen berücksichtigen unterschiedliche Betriebe, Ausstattungen und Projektgrößen.
Stundensätze Tischler in Villingen-Schwenningen
Günstig
58 €
Durchschnitt
75 €
Hochpreisig
97 €
Typische Projektkosten
Wo steht Villingen-Schwenningen im Vergleich?
Handwerkerpreise schwanken regional stark. In München zahlst du teilweise 30 % mehr als im Bundesdurchschnitt, in Chemnitz 25 % weniger. So liegt Villingen-Schwenningen:
Bevor du einen Tischler in Villingen-Schwenningen beauftragst
Wer diese Punkte beachtet, spart sich die meisten Probleme. Klingt banal, wird aber regelmäßig vergessen – und kostet dann richtig Geld.
- 1
Mindestens 3 Angebote einholen
Nicht um den billigsten zu finden, sondern um ein Gefühl für den realistischen Preis zu bekommen. Angebote, die 50 % unter den anderen liegen, sind fast immer ein schlechtes Zeichen.
- 2
Meisterbetrieb und Handwerkskammer prüfen
Eingetragene Betriebe bei der Handwerkskammer Baden-Württemberg sind verpflichtet, Gewährleistung zu geben. Das schützt dich bei Mängeln.
- 3
Kostenvoranschlag aufschlüsseln lassen
Bestehe auf getrennte Positionen: Arbeitszeit, Material, Anfahrt, Entsorgung. Nur so kannst du die Angebote wirklich vergleichen – sonst ist es Äpfel mit Birnen.
- 4
Festpreis oder Kostenvoranschlag – den Unterschied kennen
Ein Festpreisangebot ist verbindlich. Ein Kostenvoranschlag darf um bis zu 20 % überschritten werden (§ 650 BGB). Bei größeren Projekten: immer Festpreis verlangen.
- 5
Termin und Fertigstellung schriftlich fixieren
Mündliche Zusagen sind im Streitfall wertlos. Lass Start- und Endtermin im Angebot schriftlich festhalten.
- 6
Per Überweisung zahlen
Nur dann kannst du die Kosten steuerlich absetzen (20 % der Arbeitskosten, max. 1.200 € pro Jahr). Barzahlung kostet dich also doppelt.
- 7
Abnahme dokumentieren
Geh die fertige Arbeit gemeinsam mit dem Handwerker durch, bevor du unterschreibst. Mängel, die du bei der Abnahme übersehen hast, sind schwerer durchzusetzen.
Häufige Fragen: Tischler in Villingen-Schwenningen
Die Fragen, die am häufigsten gestellt werden – mit konkreten Antworten statt Allgemeinplätzen.
Probleme und Reklamation
Steuertipp: Bis zu 178 € bei Tischler-Arbeiten in Villingen-Schwenningen sparen
Du kannst 20 % der Arbeitskosten für Handwerkerleistungen direkt von deiner Steuerschuld abziehen – nicht vom zu versteuernden Einkommen, sondern direkt von der Steuer. Maximal 1.200 € pro Jahr. Materialkosten zählen nicht.
Rechenbeispiel für Villingen-Schwenningen:
Voraussetzung: Zahlung per Überweisung. Barzahlung kann nicht abgesetzt werden.
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Du kennst jetzt die Preise. Nächster Schritt?
Wenn du konkrete Angebote von Tischlern in Villingen-Schwenningen willst, kannst du hier unverbindlich anfragen. Oder du nutzt die Preise oben als Verhandlungsgrundlage für eigene Anfragen.
Du kennst jetzt die üblichen Preise für Tischler in Villingen-Schwenningen. Was ist dein nächster Schritt?
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Die angegebenen Preise sind unverbindliche Richtwerte und dienen der Orientierung. Die tatsächlichen Kosten können je nach Anbieter, Umfang und örtlichen Gegebenheiten abweichen. Für verbindliche Preise hol dir individuelle Angebote ein. Datengrundlage: Branchendurchschnittswerte und Handwerkskammer-Richtwerte. Stand: 2026.
